Januar 2006: Endlich wurden neben der Stadionordnung für die Arena in Fröttmaning auch die konkreten Einlass-Bestimmungen veröffentlicht, in denen geregelt wird, wegen was man nun abgewiesen wird oder nicht, und welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen, bzw. welche nicht. Quelle: Offizielle Web-Seite der Arena-GmbH¹. Anmerkungen, z.B. zu Verboten, zu denen anderweitige Regelungen oder Ausnahmen bestehen, sind gekennzeichnet. Die Änderungen bis März 2008 sind hier aufgenommen.

Zur Vorlage bei den Ordnern wird empfohlen, den Original-Ausdruck aus der Webseite der Betreiber-GmbH mitzuführen. Seit leider immer wieder Sachen auf das Spielfeld geworfen werden und Videomitschnitte im Internet auftauchen, wird die Regelung strenger gehandhabt. Alkohol, Rauchpulver und lustige Substanzen mitzubringen, ist anderweitig verboten.

Die Liste teilt sich in drei Bereiche: (I.) Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen, die man aber im Container abgeben (gegen Gebühr) und anschließend an das Spiel wieder abholen kann, (II.) Gegenstände, deren Mitführen sofort die Einschaltung der Polizei und entsprechende strafrechtliche Maßnahmen nach sich zieht, und (III.) solche Gegenstände, die zum Teil auch trotz Einschränkungen des Bereichs (I.) ausdrücklich erlaubt sind, also mitgeführt werden dürfen.

Damit ist endlich geregelt, was lange nach Gutdünken entschieden wurde (mit Ausnahme weiter bestehender Unklarheiten, siehe dort). Bitte beschwert euch aber auch, falls die Ordnungskräfte meinen sollten, sich daran nicht halten zu müssen. Der TSV zahlt viel Geld für die Ordner und will, dass sie für die Sicherheit tätig werden, nicht aber gegen die Fans.

Der Griff an primäre Sexualorgane gehört nicht zur Kontrolle und sollte sofort angezeigt werden (außer euer ausdrückliches Einverständnis liegt dafür vor, dann ist das »Service« – die Arena liegt außerhalb des Sperrbezirks!).

Einlass-Bestimmungen für die Arena in Fröttmaning

I. Bei der Vorkontrolle abzunehmende Gegenstände:

II. Bei folgenden Gegenständen wird unverzüglich die Polizei informiert:

III. Folgende Gegenstände werden nicht abgenommen:

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