Januar 2006: Endlich wurden neben der Stadionordnung für die Arena in Fröttmaning
auch die konkreten Einlass-Bestimmungen veröffentlicht, in denen geregelt wird, wegen was man
nun abgewiesen wird oder nicht, und welche Gegenstände mitgeführt werden dürfen,
bzw. welche nicht. Quelle: Offizielle Web-Seite der Arena-GmbH¹. Anmerkungen, z.B.
zu Verboten, zu denen anderweitige Regelungen oder Ausnahmen bestehen, sind gekennzeichnet.
Die Änderungen bis März 2008 sind hier aufgenommen.
Zur Vorlage bei den Ordnern wird empfohlen, den Original-Ausdruck aus der Webseite der
Betreiber-GmbH mitzuführen. Seit leider immer wieder Sachen auf das Spielfeld geworfen werden
und Videomitschnitte im Internet auftauchen, wird die Regelung strenger gehandhabt. Alkohol,
Rauchpulver und lustige Substanzen mitzubringen, ist anderweitig verboten.
Die Liste teilt sich in drei Bereiche: (I.) Gegenstände, die nicht mitgeführt werden
dürfen, die man aber im Container abgeben (gegen Gebühr) und anschließend an das
Spiel wieder abholen kann, (II.) Gegenstände, deren Mitführen sofort die Einschaltung
der Polizei und entsprechende strafrechtliche Maßnahmen nach sich zieht, und (III.) solche
Gegenstände, die zum Teil auch trotz Einschränkungen des Bereichs (I.) ausdrücklich
erlaubt sind, also mitgeführt werden dürfen.
Damit ist endlich geregelt, was lange nach Gutdünken entschieden wurde (mit Ausnahme weiter bestehender Unklarheiten, siehe dort). Bitte beschwert euch
aber auch, falls die Ordnungskräfte meinen sollten, sich daran nicht halten zu müssen.
Der TSV zahlt viel Geld für die Ordner und will, dass sie für die Sicherheit tätig
werden, nicht aber gegen die Fans.
Der Griff an primäre Sexualorgane gehört nicht zur Kontrolle und sollte sofort
angezeigt werden (außer euer ausdrückliches Einverständnis liegt dafür vor,
dann ist das »Service« – die Arena liegt außerhalb des
Sperrbezirks!).
Einlass-Bestimmungen für die Arena in Fröttmaning
I. Bei der Vorkontrolle abzunehmende Gegenstände:
- Dosen aller Art
- Obst aller Art wie Äpfel, Bananen, Orangen etc.
Gut, dass man uns den Begriff »Obst« erklärt! Ob auch
holländische Wurftomaten hierzu gehören, bleibt leider ungeklärt.
- Druckluftfanfaren
- Spraydosen (Deo, Haarspray, Farbspray)
Siehe
III: Medikamente, z.B. Asthma-Spray, sind hiervon ausgenommen.
- Glasflaschen
in allen Größen
Siehe III: Ausgenommen sind Medikamente in
Glasflaschen sowie Thermoskannen, auch wenn sie teilweise aus Glas bestehen. - Messer
in allen Größen
- Mehr als ein Feuerzeug
Ein Feuerzeug pro
Person ist erlaubt. Deutsche Sprache – schwere Sprache. - Plastikflaschen
ab 1/2 Liter aufwärts
Plastikflaschen unter 1/2 Liter Inhalt
sind erlaubt, auch mehrere pro Person. - Nietenarmbänder, -halsbänder,
-gürtel
- Fahnenstangen über 1 Meter Länge
- Fahnenstangen über 3
cm Durchmesser
- Teleskopstangen
- Fahnen mit Doppelhalter
- Spruchbänder
oder Transparente mit beleidigendem, politischem oder rassistischem Inhalt
- Tetrapack
über 0,5 Liter
Erlaubt sind also Karton-Getränkepackungen mit 1/2
Liter Inhalt oder weniger, auch mehrere pro Person. - Fahnenstagen aus Metall
Erlaubt sind also Holz- oder Kunststoffstangen bis 1 Meter Länge und 3 cm
Durchmesser, aber keine Doppelhalter und keine zusammensteckbaren sog. Teleskopstangen.
- Nagelfeilen
- Scheren
- Werkzeuge aller Art
- Über 50 cm lange
Metallketten (Geldbeutelhalter)
- Profikameras (Fernsehkameras ohne Genehmigung)
Siehe III: Digital- und Spiegelreflexkameras und Zusatzobjektive »für
normale Privatnutzung« also auch mehrere sind zwar
ausdrücklich gestattet, werden aber dennoch nach Laune beanstandet. Zum Fotografieren
für kommerzielle Zwecke, egal mit welcher Art von Ausrüstung, braucht man natürlich
eine Lizenz vom Veranstalter. - Regenschirme mit Metallspitzen
- Flachmann aus
Glas oder Metall
- Batterien in größerer Anzahl (ausgenommen Akkus für
Digicam etc.)
- Leitern, Hocker, Kisten Koffer, Kinderwägen, Tretroller, Fahrräder
(sperrige Gegenstände)
- Megaphone nach Rücksprache
- Professionelle
Fotoausrüstung (Sportteleobjektive etc.) einschließlich Tasche
Woran erkennt man das? Setzen, 5.
II. Bei folgenden Gegenständen wird unverzüglich die Polizei informiert:
- Naziembleme
- Nazifahnen
- Feststehende Messer ab 10 cm
Klingenlänge beidseitig geschliffen
- Rambomesser
- Butterflymesser
- Waffen aller Art (auch Wurfsterne, Schlagringe)
- Tabletten in Plastikbeuteln
- Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
- Feuerwerkskörper aller Art
III. Folgende Gegenstände werden nicht abgenommen:
- Offensichtlich erkennbare Medikamente (auch Glasflaschen oder Spraydosen)
- Fotokameras (Digital, Spiegelreflex) mit Objektiven für normale Privatnutzung
Werden dennoch nach Belieben beanstandet. Manchmal kann man mit den Kontrolleuren
reden. - Thermosflaschen
Hier gelten ausdrücklich keine
Beschränkungen für Material und Größe!
- Kindergartenflaschen
- Regenschirme ohne Metallspitze
- Handelsübliche
Videokameras
Werden dennoch nach Belieben beanstandet. Manchmal kann man
mit den Kontrolleuren reden.