Immer noch sind »monarchistische« Satzungsänderungen aus der KHW-Zeit gültig, z.B. das Delegiertenprinzip und die seltsamen Voraussetzungen zur Wahl: »Als Delegierter ist nur dasjenige Mitglied wählbar, welches seit mindestens fünf Jahren dem Verein angehört«. Ansonsten, auch für den Aufsichtsrat, gilt: »Wählbar sind volljährige Mitglieder, die dem Verein seit mindestens einem Jahr angehören«). Um bei der anstehenden bzw. anhaltenden (angehaltenen?) Diskussion mitreden zu können, hier ein paar Details, Kommentare und Anregungen zur Satzung des TSV 1860 und ihrer »unausweichlichen Nachfolgerin«       :o)

Die Satzung des TSV

Dem Ex-Präsidenten KHW wird von seinen Kritikern vorgerworfen, er hätte die Mitglieder entmachtet und quasi erbmonarchische Strukturen im Verein eingeführt.

Satzungen im Vergleich

Personenvereine:
TSV 1860 München
Fortuna Düsseldorf
Schalke
St. Pauli
KSC
Hertha BSC
HSV

Abteilungen:
Abteilungsordnung Fußball des TSV 1860

Dachverbände:
ARGE 1860

DFB:
Richtlinie zur Satzung

Es handelt sich um Abschriften (».pfd«), die Fehler enthalten oder nicht dem neuesten Stand entsprechen können. Da solche Dinge über die Vereinsregister allgemein zugänglich sind, ist die Veröffentlichung grundsätzlich ohne Rückfrage erlaubt.
 

Wir wollen, unvoreingenommen wie wir sind, den Tatsachen auf den Grund gehen. Darüber hinaus geht es um Verbesserungsvorschläge und Anregungen in Hinblick auf die vom Vorstand in Aussicht gestellte und von ihm oder »seinen unausweichlichen Nachfolgern« in die Tat umzusetzende Neufassung der Satzung des TSV.

Zur Auswahl der Beispiel-Satzungen: Fortuna Düsseldorf und Schalke 04 gelten als die Vereine, die die Vorgaben des DFB am besten umgesetzt haben. St. Pauli ist unter dem Begriff »Delegierte« per Suchmaschine zu finden. Dort handelt es sich allerdings um Delegierte aus der Jugend, die für gesetzlich noch nicht geschäftsfähige Mitglieder sprechen sollen.

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Mustersatzung

Sportbund und Fußballbund haben angekündigt, Mustersatzungen für die Vereine vorzustellen. Es existiert eine Richtlinie des DFB, »Rahmenbedingungen für die Satzung eines Ligavereins«:

Also: Die Mitgliederversammlung hat das oberste Organ zu sein, nicht irgend eine Delegiertenversammlung.

Da das Vereinsrecht für so große Vereine mangelhaft ist – wie soll man 20000 Mitglieder sich versammeln und abstimmen lassen? –, kann man ja über eine Lösung nachdenken, einen Fan-Rat beispielsweise, der unabhängig von anderen Gremien tagt und bestimmte Dinge beschließen und dem Vorstand vorlegen kann. Das jetzige System mit Delegierten, die von außen (der »ARGE«) selektiert und »betreut« werden, ist jedenfalls alles andere als demokratisch.

Im Internet findet man zahlreiche Mustersatzungen von Universitäten und Landes-Justizministerien. Je nach Größe des Vereins wird auch hier vorgeschlagen, dem geschäftsführenden Vorstand einen Wahlausschuss und/oder einen Aufsichtsrat bei zu stellen. Was die Stellung der Mitglieder anbetrifft, herrscht Einstimmigkeit. Zusammenfassung:

Um das Vergleichsergebnis vorweg zu nehmen: Alle einschlägigen Vereine, sogar der große rote, handhaben das so (Satzung §8). Oberstes Entscheidungsgremium ist die jährliche Mitgliederversammlung. Wer dort hin kommt und seinen Ausweis vorzeigt, darf abstimmen.

Es gibt Einschränkungen für Mitglieder, denen z.B. wegen Beitragsverzug der Ausschluss bevor steht, oder eine Ausschluss-Klausel für Neumitglieder (unter drei Monaten), damit im Falle von Kampfabstimmungen nicht schnell Mehrheitsträger kurz vor der Sitzung angeheuert werden können, um irgend einen Quatsch durchzupeitschen.

Nur bei unseren Löwen gelten andere Gesetze.

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Wir sind die Löwen!

Beim TSV 1860 sind die Mitglieder entmachtet; sie dürfen gerade mal noch aus vorselektierten Kandidaten ihrer Vereins-Unterabteilung auswählen, wer in der Hauptversammlung des Vereins abstimmen darf. Es gibt keine Mitgliederversammlung für den Gesamt-Verein.

Interessant ist, warum im Gegensatz zu anderen Ämtern die Delegierten gleich für drei Jahre bestimmt werden.

Das Delegierten-System wurde nach Riedls Amtszeit eingeführt, da dieser sich von neu angeworbenen und zur MV zusammengetrommelten Mitgliedern aus den Reihen seiner Partei wählen ließ – nach anderen Quellen auch oder in erster Linie, um Turner und Tennisspieler aus den Entscheidungen in Profi-Fußball-Angelegenheiten heraus zu halten. Mit der Auslagerung der Pfofis in die KGaA (siehe unten) wurde allerdings die Fußballabteilung selbst so gut wie überflüssig, jedenfalls als Abteilung für die Fans aus dem Profi-Fußball. Auch hier muss eine Neuordnung her – eine Fan-Abteilung mit regelmäßigen Versammlungen (nicht nur einmal im Jahr), mit der Möglichkeit der Mitsprache und der aktiven Beteiligung, und nicht nur mit einer(!) Fanbetreuerin als Ansprechpartner für 20000 Mitglieder.

Vergleichen wir dies mit der Dachorganisation der offiziellen Fanclubs, der »ARGE«
(arbeitsgemeinschaft aller fan-clubs des tsv münchen von 1860 e.v.):

Offensichtlich, wenn auch nicht ausdrücklich so festgelegt, werden die Delegierten von den Mitglieder-Organisationen jeweils für die anstehende Versammlung benannt.

Zurück zum TSV. Das Delegiertenprinzip wurde unter KHW nochmal verschärft (mit der Fünf-Jahres-Ausschlussklausel und der faktischen Bevorzugung von ARGE-Kandidaten wurde betoniert, dass nur Getreue etwas zu melden haben im Verein). Was nicht gelang: In einem Antrag zur Satzungsänderung (2002? 2003?) stand »Die Farben der Fußballabteilung sind blau und weiß«. Das ging dann doch nicht durch, wurde unter höhnischen »Schaaalke-Schaaalke«-Rufen nieder gelacht. Aber die weitere Entmachtung der Mitglieder war dann doch kein Problem.

Noch eine Kuriosität:

Das gilt für alle Ämter, auch für das des Präsidenten. Bis auf eine Ausnahme:

Schon seltsam, dass die Leute, die an Stelle einer demokratischen Institution die Entscheidungen des KHW abnicken sollen, einerseits in den Genuss der längsten Amtsperioden kommen, andererseits aber fünf mal so lange Vereinsmitglied sein müssen wie der Kandidat zum Aufsichtsrat, um die Voraussetzungen zur Wählbarkeit zu erfüllen.

Fazit: Dieser Schwachsinn gehört umgehend entrümpelt. Oberstes Organ des Vereins muss wieder die Mitgliederversammlung werden, wie überall sonst auch.

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Wir sind unpolitisch … wirklich?

Wir sind alle Hooligans, wir sind gefährlich. Jedenfalls kann man diesen Eindruck bekommen, wenn man das massive Polizei-Aufgebot selbst bei wenig besuchten Spielen der II. Mannschaft in Betracht zieht. Seltsam, wenn man dann mal mit Ordnungshütern spricht, die sich darüber maßlos ärgern, dass der Verein ausdrücklich das Einschreiten gemäß § 86a Strafgesetzbuch (in diesem Fall der regelmäßig gezeigte Hitler-Gruß von ca. 120 einschlägig bekannten Personen beim Löwen-Lied, Textstelle »Kameradschaft«, im Olympiastadion-Stehplatzbereich) als »unverhältnismäße Maßnahme« deklariert hat, die zu unterlassen ist. Damit sagt der Verein, dass Nazi-Propaganda zu tolerieren ist, auch wenn strafbare Tatbestände damit erfüllt sind.

Zum Vergleich mal wieder die Vereinssatzung:

Ist das Tolerieren strafbarer Nazi-Scheiße wirklich politisch und weltanschaulich neutral?

Die »Löwen-Fans-gegen-Rechts« bekommen dauernd zu hören: »Mia woin ka Bollidig ned im Schdadion«.

Die LFGR gibt es als solche deshalb, weil: »Mia woin ka Bollidig ned im Schdadion«. Vor allem keine Nazi-Propaganda, aber auch kein »Uh-uh-uh«-Geplärr, kein »Näga zruck nach Afrika«, keine Diskriminierung, nicht mal gegen Schwule oder gar Frauen im Stadion (hoffe, die leichte Ironie an dieser Stelle ist zu erkennen). Ein herzhaftes »Zick!-Zack!-Bisma(r)ck!«, wenn ein »Preiß« am Ball ist (geht also ziemlich oft) wäre schon viel lustiger, ist leider ebenso diskriminierend. Schade eigentlich … aber wir wollen ja fair und sportlich bleiben. Darum gehts.

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Gegen Hass und Gewalt

Hass und Gewalt haben im Stadion, in einer Menge von mehreren tausend Zuschauern nichts verloren.

Was sagt die Satzung des TSV über dieses Thema aus? Nichts, fast nichts:

Und was ist vereinsschädigendes Verhalten? Schalke regelt das genau – so muss das sein, auch bei uns:

Im Gegensatz dazu ist der TSV dafür bekannt, über lange Zeit regelmäßig Verstöße gegen § 86a toleriert zu haben.

Schwaches Bild.

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Vereinsziele

In einer Satzung steht zuallererst, wie der Verein heißt und welche Aufgaben er hat.

I. Allgemeine Ziele

Zitat Löwen-Satzung:

I.i. Jugendförderung

Die etwas verstaubte Ausdrucksweise soll nicht stören – eines der obersten Ziele ist die Jugendförderung. Dies ist beim TSV geradezu vorbildlich: Im Gegensatz zu den großen »Legionärs-Vereinen« besteht für Talente durchaus die Chance, aus der Jugend in die erste Mannschaft aufzusteigen.

I.ii. Breitensport

Ein Aspekt dieser Aufgabe ist sicher, dass den Vereinsmitgliedern Zugang zu sportlichen Einrichtungen gegeben wird. Das wird so gemacht, ist eigentlich auch selbstverständlich, könnte aber auch explizit in den Satzungstext aufgenommen werden.

Und was bedeutet »Förderung des Sports auf breitester Grundlage« noch? Nach unserer Auffassung (vgl. B.A.F.F.) gehört hier ein Punkt in die Satzung wie bei Schalke 04, § 2:

Da soziale Integrationsprobleme keineswegs auf ausländische Mitbürger beschränkt sind, mag die Formulierung etwa so lauten:

Damit wäre als weiteres wichtiges gemeinnütziges Ziel festgeschrieben:

I.iii. Soziale Integration

Gewiss schließt »Charakterbildung« die Förderung sozialer Kompetenz ein. Man muss so etwas halt neu benennen, wenn die alten Begriffe ihre Bedeutung langsam verlieren. Durch eine genaue Beschreibung wird außerdem eine stabile Basis für die Arbeit der Fan-Initiative geschaffen (z.B. Fanheim, Fan-Betreuung, Zusammenarbeit mit Streetwork).

Solche Integrationsarbeit ist seit Langem Realität beim TSV (in der Jugend sporteln beileibe nicht nur waschechte Giesinger und problemfreie Musterschüler). Also muss der Punkt in die Statuten, damit das auch so bleibt. Mit dem Nebeneffekt, dass solche Dinge helfen, das Image als »Naziverein« endlich los zu werden.

I.iv. Neutralität

Zum Gebot der politischen und weltanschaulichen Neutralität siehe oben bei »unpolitisch?«
 

II. Auslagerung der Profi-Mannschaft

Im Profi-Fußball geht es um viel Geld; ein gemeinnütziger (Sport-) Verein hingegen darf nicht auf Gewinnerzielung hinarbeiten:

Sinn dieser Festlegung ist, den Profibereich, in dem viel Geld verschoben wird, vom gemeinnützigen Bereich abzukoppeln. Beim TSV ist der Profibereich in eine eigene Kapitalgesellschaft ausgegliedert, was durchaus sinnvoll ist (schon in Hinblick darauf, dass bei einem eventuellen wirtschaftlichen Debakel der Verein nur begrenzten Schaden nehmen kann). Die KGaA gehört zu 100 Prozent dem TSV, die Vorstandsmitglieder des TSV sind auch im Vorstand der KGaA vertreten. Damit das so bleibt und die Lizenzabteilung nicht irgendwann verramscht wird, gehört dieses Konstrukt in der Satzung verankert, etwa so (den genauen Wortlaut muss ein Jurist ausarbeiten, logisch):

Die jetzige Konstellation, dass auch das Vereins-Präsidium dem Aufsichtsrat angehört, ist wenig sinnvoll – der Aufsichtsrat hat eine Kontrollfunktion, deshalb darf ihm nicht der Allein-Aktionär der zu kontrollierenden GmbH angehören.

Der Beirat, der bei der TSV-GmbH den Aufsichtsrat faktisch entmachtet und aus dem Vereinspräsidium besteht, ist eine ebenso schwachsinnige Konstruktion. Entweder, die GmbH-Führung ist unabhängig und nur im Rahmen der Gesellschafter-Gremien rechenschaftspflichtig (dann hat das Vereinspräsidium in den Geschäften der GmbH prinzipiell nicht rumzufuhrwerken), oder ein Präsidiumsmitglied ist auch Mitglied des GmbH-Vorstandes und wirkt dort aktiv und verantwortlich mit. Das ist eine Grundsatzentscheidung, die getroffen und eingehalten werden muss. Entweder – oder. »Ein bisschen schwanger« gibt es nicht. »Ein bisschen verantwortlich« oder »ein bisschen demokratisch« gibt es auch nicht.
 

Die weiteren Einzelheiten zu Vereinsaufbau, Strukturen und anderen Vorschriften, die die Satzung nach den grundlegenden Dingen festschreibt, können wir uns an dieser Stelle sparen, sonst spart sich der TSV am Ende den Fachmann, der die neue Satzung formuliert.

Gerade Dinge, über die allgemeine Einigkeit herrscht, müssen in die Satzung aufgenommen werden, damit diese nicht durch einfachen Präsidiums-Beschluss über Nacht umgeschmissen werden können. Eine reine Sonnenschein-Satzung hilft im Streitfall nicht weiter. Und Streit gibt es bei uns genug, immer wieder. Löwen halt.


Das Thema bleibt brisant und wird weiter ausgearbeitet …

Vgl. auch die B.A.F.F.-Forderungen zu Satzungen und Stadionordnungen.

Im Moment riskiert man Stadionverbot und Anzeige, wenn man irgend eine blöde Blockfahne nicht mit hoch zieht, während die Beauftragten des Verens für das Fan-Wesen kein Problem darin sehen, wenn der Gegner in »folkloristischen« Gesängen per U-Bahn in das (ehemalige) Vernichtungslager Auschwitz geschickt werden soll. Das kanns ja wohl nicht sein.

 


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